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Jeder LKW (Kastenwagen oder Sattelkraftfahrzeug) mit einer Anhängerkupplung bzw. Anhängervorrichtung kann mit einem Anhänger verlängert werden. Ein häufig verwendetes Kupplungssystem bei LKWs ist die Maulanhängerkupplung. Am hintersten Querbalken des Fahrgestells ist das Kupplungsmaul mit Bolzen für das Ankuppeln eines Anhängers angebracht. Das Gegenstück an der Deichsel des Anhängers heißt Kupplungsauge oder Kupplungsöse. Wird die Deichsel in das Kupplungsmaul geschoben, so rastet der Bolzen automatisch ein und die Kupplung ist verbunden. Maulanhängerkupplungen werden oft mit einem Markennamen angegeben. Anstelle von Kupplungsmaul spricht man dann von einer Rockinger, Jost oder einer VBG. Eine andere Variante eines Anhängers ist ein Auflieger (auch Sattelauflieger, Sattelanhänger oder Trailer genannt). Zur Kupplung eines Aufliegers mit dem Zugfahrzeug wird eine Sattelkupplung verwendet. Eine andere Bezeichnung dafür ist Sattelplatte.
Beim Einsatz von Anhängern oder Trailern entsteht natürlich sehr viel Laderaum. Es lassen sich aber Anhänger nicht uneingeschränkt aneinanderhängen. In der EU gilt eine maximale Gesamtlänge von 18,75 m. Es gibt aber auch viele Ausnahmen von dieser Regel. So ist es in einigen EU-Ländern gestattet, mit einem EuroCombi, auch Gigaliner oder LCV (Long Combination Vehicle) genannt, zu fahren. In Skandinavien und den Niederlanden wird dafür der Begriff Ecocombi verwendet.
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