Was sind die Garantiebedingungen ?

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Was ist unter der Garantie abgedeckt?

Die Garantie umfasst die folgenden Komponenten entsprechend dem Lieferumfang des Herstellers. 

  • Motor
  • Motorblock
  • Zylinderkopf
  • Getriebe
  • Ventilsteuerung 
  • Einspritzsystem Diesel
  • Schmiersystem
  • Turbokompressor
  • Luftkompressor
  • Motorbremse
  • Kühlsystem
  • Motorlager
  • Lichtmaschine
  • Starter
  • Servolenkungspumpe
  • Übertragungsmechanismus
  • Getriebe
  • Achsen
  • Vorschaltgruppe
  • Nachschaltgruppe
  • Schaltanlage
  • Seitenantrieb
  • Schmiersystem
  • Hydraulischer Retarder
  • Schaltanlage inkl. Steuerung
  • Automatikgetriebe
  • Verteiler
  • Schaltungen
  • Hinterachse und angetriebene Vorderachse
  • Achsgehäuse
  • Planetenachse
  • Differenzialgetriebe
  • Antriebsachse
  • Kardanachse
  • Aufhängung
  • Retarder-Bremsen

Ausgeschlossen sind: sämtliche Wartungsarbeiten einschließlich Filter und Keilriemen und Verschleißteile wie Bremsen, Kupplungen, Auspuff, Räder und Reifen.

Welche Länder sind unter der Garantie abgedeckt?

Die Garantie gilt in ganz Europa, und zwar:

  • Dänemark,
  • Finnland,
  • France,
  • Belgien,
  • Deutschland,
  • Griechenland,
  • Großbritannien ,
  • Italien,
  • Irland,
  • Island,
  • Liechtenstein,
  • Luxemburg
  • Monaco,
  • Niederlande,
  • Norwegen,
  • Österreich,
  • Portugal,
  • Schweden,
  • Schweiz,
  • Spanien,
  • Andorra,
  • Polen,
  • Moldawien
  • Tschechische Republik und
  • Ungarn.
Was ist der Anfang und die Dauer der Garantie?

Die Garantie beginnt am Tag nach dem Ende der Werksgarantie für Neufahrzeuge. 

Die Garantie für Neufahrzeuge gilt als Anschluss an die vom Hersteller regulär gewährte Werksgarantie, wie vertraglich festgelegt, jedoch beschränkt auf das Erreichen der maximal zulässigen Kilometerleistung oder des vertraglich festgelegten Zeitraums, und zwar gemäß Fahrzeugtyp. 

Die Garantie kann nicht auf einen neuen Eigentümer übertragen werden.


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